Kirchgemeindeversammlung

Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.

Die Versammlung wählt die Präsidentin/den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates in einer Person),
die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats,
die Rechnungsprüfungsstelle,
die Abgeordneten der Kirchgemeinde in die Bezirkssynode Oberemmental

Zudem beschliesst die Versammlung Sachgeschäfte wie Rechnung, Kostenvoranschlag und Ausgaben, welche Fr. 20'000 übersteigen.

Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.

Termin nächste KGV

Die nächste Kirchgemeindeversammlung ist wie folgt geplant:

Sonntag, 16. November 2025, nach dem Morgengottesdienst, KGH Grünenmatt

Traktandenliste, Protokolle

Protokoll Kirchgemeindeversammlung 4. Juni 2025

Während 30 Tagen (bis 07.07.2025) kann zum Protokoll schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat (Kirchgemeinderat Lützelflüh, Sekretariat, Emmestrasse 8, 3432 Lützelflüh, sekretariat@kirchgemeindeluetzelflueh.ch) erhoben werden. Der Kirchgemeinderat wird danach über allfällige Einsprachen entscheiden und das Protokoll genehmigen (Organisationsreglement vom 1. August 2022, Artikel 69).